Obliegenheitspflicht
Die Pflicht des Versicherungsnehmers, bestimmte Informationen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Versicherung wahrheitsgemäß und rechtzeitig gegenüber der Versicherungsgesellschaft offenzulegen oder durchzuführen.
Die Pflicht des Versicherungsnehmers, bestimmte Informationen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Versicherung wahrheitsgemäß und rechtzeitig gegenüber der Versicherungsgesellschaft offenzulegen oder durchzuführen.