Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
Die BAV bezieht sich auf Maßnahmen, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter zur Sicherung des Ruhestands ergreift. Dies kann in Form von Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder anderen Instrumenten geschehen. Ziel ist es, den Mitarbeitern zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine finanzielle Absicherung im Alter zu bieten.